E-Rechnung

Die E-Rechnung kommt. Was ist wichtig zu wissen:

  • Die Pflicht zur E-Rechnung gilt nur für Rechnungen an Firmen. Rechnungen an End-Kunden können also weiterhin auf Papier oder als normales PDF erzeugt werden.
  • Ab 01.01.2025 müssen E-Rechnungen „entgegengenommen“ werden können. Hierzu reicht nach unserem Verständnis ein E-Mail-Postfach. Die Ablage und weitere buchhalterische Verarbeitung der E-Rechnungen kann analog zu den bisher bekannten PDF-Rechnungen erfolgen und sollte bei Bedarf mit Ihrer Buchhaltung/Steuerberatung abgesprochen werden.
    OPA bietet daher keine Reader für E-Rechnungen, aber wir unterstützen natürlich gerne:
  • Erst ab dem 01.01.2027 müssen Rechnungen, die Sie an andere Unternehmen schreiben auch im E-Rechnungs-Format sein.
  • OPA wird dies also rechtzeitig zum 01.01.2027 anbieten. Wir wollen uns hier nicht zu früh für ein Format entscheiden, sondern zunächst beobachten und Erfahrungen sammeln, welches E-Rechnungs-Format (ZUGFeRD oder XRechnung) sich durchsetzt und welche Gesetzesänderungen sich noch ergeben. In der Vergangenheit sind OPA und seine Anwender mit diesem rechtzeitigen aber nicht voreiligen Weg immer gut gefahren.

Hier gibt es bei Bedarf noch mehr Informationen: https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/elektronische-rechnung-wird-pflicht-e-rechnung-im-ueberblick_168_605558.html

Bei Fragen jeder Art stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.